Neben Themen wie Aufbereitung, Dokumentation und Lagerung von Medizinprodukten spielen auch die Praxisräume in den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eine maßgebliche Rolle. Dabei ist es unrelevant, ob es sich um eine kleine oder große Zahnarztpraxis handelt - für alle gelten die gleichen RKI-Richtlinien.
Damit auch Ihre Praxis eine ausreichende Hygiene sicherstellen kann, haben wir im Folgenden einen kleinen Hygiene-Leitfaden für Sie zusammengestellt. Werden alle Punkte beachtet, sollte einer erfolgreichen Begehung nichts entgegen stehen.
Für Behandlungsräume gelten besondere Hygieneregeln, die alle Zahnarztpraxen beachten müssen.
Auch für den Röntgenraum gilt - Böden müssen feucht wischbar sein mit wasserdichten Fugen. Zudem ist ein Spender zur Händedesinfektion notwendig. Ein Waschplatz ist jedoch nicht erforderlich.
Im Umkleideraum ist es notwendig, private und Praxisbekleidung klar voneinander zu trennen und einen schmutzigen Bereich für Straßenbekleidung und sauberen Bereich für Praxisbekleidung zu definieren. Auf beiden Seiten sollten idealerweise separate Ablegemöglichkeiten bestehen.
Auch sollte für jeden Mitarbeiter separate Schrankfächer zur Verfügung stehen um private Kleidung und ähnliches zu verstauen.
Wichtig: Findet die Lagerung frischer Praxisbekleidung ebenfalls in diesen Schrankfächern statt, muss hier eine klare Trennung durch ein Regal, Trennwand oder einer verschließbaren Box innerhalb des Schranks stattfinden.
Aus hygienischen Gesichtspunkten ist der Aufbereitungsraum wohl der wichtigste Raum in jeder Zahnarztpraxis. Daher ist hier eine eindeutige Trennung in einen "unrein" und "rein" Bereich sehr wichtig. Diese räumliche Trennung gilt sowohl für neue als auch bereits ältere Zahnarztpraxen. Falls in Ihrer Praxis diese räumliche Trennung noch nicht umgesetzt wurden, sollten Sie dies unverzüglich zu Ihrem und dem Schutz der Patienten vornehmen. Spätestens bei der nächsten Begehung sind dies Punkte, die bemängelt werden.
Der korrekte Umbau Ihres Aufbereitungsraums ist mit den folgenden Hinweisen schnell und einfach umzusetzen. Natürlich ist es von Vorteil, wenn die Zahnarztpraxis einen ausreichend großen, separaten Raum zur Aufbereitung der Instrumente mit einer reinen und einer unreinen Seite hat.
Gerade in kleinen Praxen kann es hier aufgrund von Platzmangel zu Problemen kommen, da eine klare Trennung in "rein" und "unrein" aufgrund von Platzmangel nicht möglich ist. Auch in diesem Fall ist eine Aufbereitung gestattet, wenn eine sorgfältige Wischdesinfektion des gesamten Arbeitsbereichs nach jedem einzelnen Aufbereitungsschritt durchgeführt wird. Hier ist es jedoch nicht gestattet, Instrumente nach erfolgtem Sterilisationsdurchlauf aus dem Autoclaven zu entnehmen, wenn gleichzeitig weitere kontaminierte Instrumente im Arbeitsbereich zur Reinigung abgelegt wurden.
Ist in der Zahnarztpraxis gar kein separater Aufbereitungsraum vorhanden und die Aufbereitung der Medizinprodukte findet im Behandlungszimmer statt, so muss neben der sogfältigen Wischdesinfektion zusätzlich eine zeitliche Festlegung der Aufbereitungszeiten erfolgen. Dies ist notwendig, da die Aufbereitung im Behandlungszimmer nicht erfolgen darf, wenn während der benötigten Aufbereitungszeit keine Behandlung in diesem Zimmer stattfindet. Hier ist eine täglich festgelegte Uhrzeit sinnvoll, welche im Terminbuch berücksicht werden sollte.
In beiden Fällen ist es erforderlich, dass sämtliche Schritte inklusiv der hygienischen Maßnahmen detailliert dargelegt werden und als Arbeitsanweisung vorliegen. Aber beide Fälle sind ausdrücklich nur als Notlösung zu sehen und sollten dringend überdacht werden. Sicherlich läßt sich eine ordentliche Lösung durch Teilung größerer Räume mit Trockenbauwänden oder ähnlichen Lösungen ändern und damit die Hygiene in der Praxis deutlich verbessern.
Aufbereitungsraum, wie er sein sollte
Der perfekte Aufbereitungsraum gewährt eine Trennung zwischen unreinem und reinem Bereich. Die Trennung kann auf zwei Arten erfolgen, wie in den nachfolgenden Zeichnungen zu sehen ist. Um einen ergonomischen Arbeitsablauf zu ermöglichen und die notwendigen Ablageflächen, Aufstellflächen der Geräte und Bewegungsflächen der Mitarbeiter zu berücksichtigen, sollten für den Aufbereitungsraum eine Mindestfläche von etwa 10 m² berücksichtigt werden.
Ist aus Platzgründen eine Raumgestaltung mit einer zweiseitigen Aufbereitungszeile nicht möglich, kann auch eine einseitige Aufbereitungszeile gewählt werden, die durch eine Plexiglas-Trennwand geteilt wird.
Nachfolgend führen wir einige Hygiene-Regeln auf, die in den Aufbereitungsräumen der Zahnarztpraxis maßgelblich sind.
Schutzkleidung
Sobald der Aufbereitungsraum betreten wird, muss eine Händedesinfektion stattfinden. Es bietet sich daher an, einen berührungslosen Desinfektionsspender am Eingang des Aufbeitungsraums zu platzieren. Anschließend wird geeignete Schutzkleidung angelegt, welche aus flüssigkeitsdichtem, langärmligen Kittel, langstulpigen Schutzhandschuhen, sowie Augen- sowie Mund- und Nasenschutz besteht.
Unreiner und reiner Bereich
Die Instrumenten-Reinigung und Desinfektion findet auf der unreinen Seite statt. Abfälle aus den Behandlungsräumen sind in ausreichend widerstandsfähigen Behältnissen gesondert zu sammeln. Rückstände auf den Instrumenten (z.B. Blut, Zementreste) müssen sofort manuell vorgereinigt werden. Ein Ultraschallbad ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich für Instrumente mit noch anhaftenden Rückständen. Auch Instrumenten-Pflegegeräte finden Ihren Platz auf der unreinen Seite.
Im reinen Bereich erfolgt eine Sichtkontrolle und die Pflege der Instrumente, gefolgt von der Sterilisation und gegebenenfalls einer vorherigen Verpackung. Zum Ende des Reinigungsprozesses erfolgt eine Endkontrolle und die Freigabe der Medizinprodukte im reinen Bereich.
Schränke, Regale und Türen
Schänke müssen immer geschlossen sein, offene Regale sind nicht zulässig und müssen entfernt werden. Die Türen und Schubladen müssen mit einer umlaufenden Gummilippe versehen sein, um eine staubgeschützte Lagerung zu gewährleisten. Alle Außen- und Innenflächen sind desinfektionsmittelbeständig, wischbar und verfügen über ebensolche Griffe.
Arbeitsplatte, Abschlussleiste und Wandfarbe
Alle Arbeitsplatten sind desinfektionsmittelbeständig, wischbar und umlaufend (auch unterseitig) beschichtet, so dass das Eindringen von Flüssigkeiten verhindert wird. Zur Wand ist eine Wandabschlussleiste mit gleichen Eigenschaften angebracht. Aber auch die Wände müssen mit einer reinigungs- und desinfektionsmittelbeständigen Farbe gestrichen sein.
Oberschränke im Aufbereitungsraum - ja oder nein?
Im Bezug auf die Verwendung von Oberschränken oder Hängeschränken gibt es keine klare Regelung aller Bundesländer. Während einige Bundesländer dieses ausnahmslos ablehnen, werden in anderen Bundesländern Hängeschränke in Aufbereitungsräumen durchaus geduldet, da sich gerade bei beengten Platzverhältnissen in den Praxen kaum eine zumutbare Alternative findet. Hier sollten Sie weitere Informationen bei Ihrer zuständigen Zahnärztekammer einholen.
Beleuchtung
Für eine ausreichende Beleuchtung empfehlen sich eingebaute Leuchten, die leicht zu reinigen sind und eine Lichtstärke von 500 bis 600 Lux erreichen, bei einer Lichtfarbe von 840 neutralweiß.
Winkelstücke, Handstücke und Turbinen sind unverzichtbare Werkzeuge in jeder Zahnarztpraxis. Die filigrane Mechanik muss hohen Belastungen Stand halten. Zu Fehlfunktionen kommt es meist durch Fehlbedienung, Pflegefehler, Fall- oder Schlagschaden und normalem Verschleiß.
Wir haben mit unserer kostenlosen Pflegefibel für Praxis und Labor, unser Wissen aus über 40 Jahren Reparatur, für Sie zusammengefasst und mit vielen Bildern einfach veranschaulicht.
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