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TIPPS - Begehung in der Zahnarztpraxis

Tipps zur Erfüllung der rechtlichen Hygiene Vorgaben in der Zahnarztpraxis
Neben Themen wie Aufbereitung, Dokumentation und Lagerung von Medizinprodukten spielen auch die Praxisräume in den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts eine maßgebliche Rolle. Dabei ist es unrelevant, ob es sich um eine kleine oder große Zahnarztpraxis handelt - für alle gelten die gleichen RKI-Richtlinien.
Damit auch Ihre Praxis eine ausreichende Hygiene sicherstellen kann, haben wir im Folgenden einen kleinen Hygiene-Leitfaden für Sie zusammengestellt. Werden alle Punkte beachtet, sollte einer erfolgreichen Begehung nichts entgegen stehen.
Grundlagen für die Behandlungsräume
Für Behandlungsräume gelten besondere Hygieneregeln, die alle Zahnarztpraxen beachten müssen.
- Waschplätze mit Kalt- und Warmwasser in der Nähe des Behandlungsplatzes
- berührungsfreie Seifen- und Desinfektionsspender mit Einmalhandtuchspender und berührungslosem Müllabwurf
- desinfektionsmittelbeständiger Fußboden mit flüssigkeitsdichten Fugen, damit Feuchtigkeit nicht eindringen kann
- Schränke zur Sterilgutlagerung in den Behandlungsräumen müssen staubgeschützt sein, möglichst mit einer umlaufenden Gummilippe

Vorgaben für den Röntgenraum
Auch für den Röntgenraum gilt - Böden müssen feucht wischbar sein mit wasserdichten Fugen. Zudem ist ein Spender zur Händedesinfektion notwendig. Ein Waschplatz ist jedoch nicht erforderlich.
WICHTIG: Bei Begehungen wird oft der Zustand der Röntgengeräte und die Einhaltung der Strahlenschutzverordnung überprüft. Achten Sie auf aktuelle Prüfnachweise und sachgerechte Dokumentation.

Umkleide- und Aufenthaltsräume
Im Umkleideraum ist es notwendig, private und Praxisbekleidung klar voneinander zu trennen und einen schmutzigen Bereich für Straßenbekleidung und sauberen Bereich für Praxisbekleidung zu definieren. Auf beiden Seiten sollten idealerweise separate Ablegemöglichkeiten bestehen. Auch sollte für jeden Mitarbeiter separate Schrankfächer zur Verfügung stehen um private Kleidung und ähnliches zu verstauen.
Wichtig: Findet die Lagerung frischer Praxisbekleidung ebenfalls in diesen Schrankfächern statt, muss hier eine klare Trennung durch ein Regal, Trennwand oder einer verschließbaren Box innerhalb des Schranks stattfinden.

Hygiene im Aufbereitungsraum
Aus hygienischen Gesichtspunkten ist der Aufbereitungsraum wohl der wichtigste Raum in jeder Zahnarztpraxis. Daher ist hier eine eindeutige Trennung in einen "unrein" und "rein" Bereich sehr wichtig. Diese räumliche Trennung gilt sowohl für neue als auch bereits ältere Zahnarztpraxen. Falls in Ihrer Praxis diese räumliche Trennung noch nicht umgesetzt wurden, sollten Sie dies unverzüglich zu Ihrem und dem Schutz der Patienten vornehmen. Spätestens bei der nächsten Begehung sind dies Punkte, die bemängelt werden.
Der korrekte Umbau Ihres Aufbereitungsraums ist mit den folgenden Hinweisen schnell und einfach umzusetzen. Natürlich ist es von Vorteil, wenn die Zahnarztpraxis einen ausreichend großen, separaten Raum zur Aufbereitung der Instrumente mit einer reinen und einer unreinen Seite hat.
BEACHTEN: Gerade in kleinen Praxen kann es aufgrund von Platzmangel zu Problemen kommen, da eine klare Trennung in "rein" und "unrein" aufgrund von Platzmangel nicht möglich ist. Auch in diesem Fall ist eine Aufbereitung gestattet, wenn eine sorgfältige Wischdesinfektion des gesamten Arbeitsbereichs nach jedem einzelnen Aufbereitungsschritt durchgeführt wird.
Ist in der Zahnarztpraxis gar kein separater Aufbereitungsraum vorhanden und die Aufbereitung der Medizinprodukte findet im Behandlungszimmer statt, so muss neben der sogfältigen Wischdesinfektion zusätzlich eine zeitliche Festlegung der Aufbereitungszeiten erfolgen. Dies ist notwendig, da die Aufbereitung im Behandlungszimmer nicht erfolgen darf, wenn während der benötigten Aufbereitungszeit keine Behandlung in diesem Zimmer stattfindet. Hier ist eine täglich festgelegte Uhrzeit sinnvoll, welche im Terminbuch berücksicht werden sollte.
In beiden Fällen ist es erforderlich, dass sämtliche Schritte inklusiv der hygienischen Maßnahmen detailliert dargelegt werden und als Arbeitsanweisung vorliegen. Aber beide Fälle sind ausdrücklich nur als Notlösung zu sehen und sollten dringend überdacht werden. Sicherlich läßt sich eine ordentliche Lösung durch Teilung größerer Räume mit Trockenbauwänden oder ähnlichen Lösungen ändern und damit die Hygiene in der Praxis deutlich verbessern.
Aufbereitungsraum, wie er sein sollte
Der perfekte Aufbereitungsraum gewährt eine Trennung zwischen unreinem und reinem Bereich. Die Trennung kann auf zwei Arten erfolgen, wie in den nachfolgenden Zeichnungen zu sehen ist. Um einen ergonomischen Arbeitsablauf zu ermöglichen und die notwendigen Ablageflächen, Aufstellflächen der Geräte und Bewegungsflächen der Mitarbeiter zu berücksichtigen, sollten für den Aufbereitungsraum eine Mindestfläche von etwa 10 m² berücksichtigt werden.

Zweiseitige Aufbereitungszeile mit getrenntem unreinen und reinen Bereich.
Ist aus Platzgründen eine Raumgestaltung mit einer zweiseitigen Aufbereitungszeile nicht möglich, kann auch eine einseitige Aufbereitungszeile gewählt werden, die durch eine Plexiglas-Trennwand geteilt wird.

Einseitige Aufbereitungszeile mit Plexiglas-Trennwand.
Regeln für den Aufbereitungsraum
Nachfolgend führen wir einige Hygiene-Regeln auf, die in den Aufbereitungsräumen der Zahnarztpraxis maßgelblich sind.
Schutzkleidung
Sobald der Aufbereitungsraum betreten wird, muss eine Händedesinfektion stattfinden. Es bietet sich daher an, einen berührungslosen Desinfektionsspender am Eingang des Aufbeitungsraums zu platzieren. Anschließend wird geeignete Schutzkleidung angelegt, welche aus flüssigkeitsdichtem, langärmligen Kittel, langstulpigen Schutzhandschuhen, sowie Augen- sowie Mund- und Nasenschutz besteht.
Unreiner und reiner Bereich
Die Instrumenten-Reinigung und Desinfektion findet auf der unreinen Seite statt. Abfälle aus den Behandlungsräumen sind in ausreichend widerstandsfähigen Behältnissen gesondert zu sammeln. Rückstände auf den Instrumenten (z.B. Blut, Zementreste) müssen sofort manuell vorgereinigt werden. Ein Ultraschallbad ist nicht zwingend erforderlich, aber hilfreich für Instrumente mit noch anhaftenden Rückständen. Auch Instrumenten-Pflegegeräte finden Ihren Platz auf der unreinen Seite.
Im reinen Bereich erfolgt eine Sichtkontrolle und die Pflege der Instrumente, gefolgt von der Sterilisation und gegebenenfalls einer vorherigen Verpackung. Zum Ende des Reinigungsprozesses erfolgt eine Endkontrolle und die Freigabe der Medizinprodukte im reinen Bereich.
Schränke, Regale und Türen
Schänke müssen immer geschlossen sein, offene Regale sind nicht zulässig und müssen entfernt werden. Die Türen und Schubladen müssen mit einer umlaufenden Gummilippe versehen sein, um eine staubgeschützte Lagerung zu gewährleisten. Alle Außen- und Innenflächen sind desinfektionsmittelbeständig, wischbar und verfügen über ebensolche Griffe.
Arbeitsplatte und Wandfarbe
Alle Arbeitsplatten sind desinfektionsmittelbeständig, wischbar und umlaufend (auch unterseitig) beschichtet, so dass das Eindringen von Flüssigkeiten verhindert wird. Zur Wand ist eine Wandabschlussleiste mit gleichen Eigenschaften angebracht. Aber auch die Wände müssen mit einer reinigungs- und desinfektionsmittelbeständigen Farbe gestrichen sein.
Oberschränke im Aufbereitungsraum - ja oder nein?
Im Bezug auf die Verwendung von Oberschränken oder Hängeschränken gibt es keine klare Regelung aller Bundesländer. Während einige Bundesländer dieses ausnahmslos ablehnen, werden in anderen Bundesländern Hängeschränke in Aufbereitungsräumen durchaus geduldet, da sich gerade bei beengten Platzverhältnissen in den Praxen kaum eine zumutbare Alternative findet. Hier sollten Sie weitere Informationen bei Ihrer zuständigen Zahnärztekammer einholen.
Beleuchtung
Für eine ausreichende Beleuchtung empfehlen sich eingebaute Leuchten, die leicht zu reinigen sind und eine Lichtstärke von 500 bis 600 Lux erreichen, bei einer Lichtfarbe von 840 neutralweiß.
Häufig gestellte Fragen zur Praxishygiene
Welche Dokumente sollten bei einer Praxisbegehung bereitliegen?
Bei einer Praxisbegehung sollten folgende Dokumente bereitliegen: Der aktuelle Hygieneplan, QM-Handbuch, Validierungsnachweise für Aufbereitungsgeräte, Aufbereitungsanweisungen für die Medizinprodukte, Wartungs- und Prüfprotokolle für medizintechnische Geräte, Unterweisungsnachweise des Personals, Impfnachweise, Dokumentation der durchgeführten Aufbereitung von Medizinprodukten sowie Freigabeprotokolle für die Sterilisation.
Wie oft sollte der Aufbereitungsraum gereinigt werden?
Der Aufbereitungsraum sollte täglich gereinigt werden. Die Arbeitsplatte im unreinen Bereich muss nach jeder Aufbereitung wischdesinfiziert werden. Eine gründliche Wischdesinfektion aller Oberflächen einschließlich Schränke, Türgriffe und Schubladen sollte wöchentlich erfolgen. Diese Reinigungsmaßnahmen müssen im Hygieneplan dokumentiert und vom Personal mit Datum und Unterschrift bestätigt werden.
Können Wasserentnahmestellen ohne Handkontakt bei der Begehung nachgerüstet werden?
Nein, berührungslose Wasserentnahmestellen sollten bereits vor einer Begehung installiert sein. Diese sind insbesondere im Aufbereitungsraum und in den Behandlungsräumen zwingend erforderlich. Falls Ihre Praxis noch keine berührungslosen Armaturen besitzt, sollten Sie diese umgehend nachrüsten lassen, da dies bei Begehungen regelmäßig kontrolliert wird. Als Übergangslösung können Bedienelemente mit dem Ellbogen oder durch den Einsatz von Einmalpapier betätigt werden, aber dies wird langfristig nicht akzeptiert.
Welche Maßnahmen sind bei der Sterilgutlagerung zu beachten?
Bei der Sterilgutlagerung muss auf folgende Punkte geachtet werden: Die Lagerung muss staubgeschützt erfolgen, daher sind geschlossene Schränke mit umlaufenden Gummilippen zu verwenden. Offene Regale sind nicht zulässig. Die Sterilgutverpackungen müssen mit Sterilisationsdatum und Verfallsdatum beschriftet sein. Sterilgut sollte nach dem First-in-first-out-Prinzip verwendet werden. Die Verpackung muss unbeschädigt sein, andernfalls gilt das Sterilgut als kontaminiert. Die maximale Lagerzeit beträgt je nach Verpackung zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Mit der richtigen Pflege können Sie Reparatur-Kosten Ihrer Winkelstücke sparen
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